|
Eine fundierte Grundlagenqualifizierung sowie regelmäßige Fort-
und Weiterbildungen ge-hören zu den zentralen Aufgaben des Schwimmverbandes
NRW (SV NRW). Das Quali-fizierungssystem des SV NRW schafft die
Voraussetzungen für eine qualitative und kompetente Arbeit in allen
Funktionsbereichen des Sports und unseres Verbandes; sei es als
ehrenamtliche/r Funktionsträger/in im Vereinsvorstand, Gruppenhelfer/in,
Fachübungsleiter/in, Jugendleiter/in, als Trainer/in einer unserer
Wettkampfsportarten, vom Kinder- und Erwachsenen- bis Älterenbereich,
im technischen oder Verwaltungsbereich oder in einem der vielen
anderen Aufgabenbereiche innerhalb des Schwimmverbandes NRW.
Das Qualifizierungssystem des SV NRW, dass auf den aktuellen Rahmenrichtlinien
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Schwimm-Verbandes
(DSV) basiert, unterscheidet grundsätzlich zwischen Angeboten, die
der Ausbildung dienen und anderen,
die als Fort- und Weiterbildung
anerkannt sind.
Was verstehen wir unter Ausbildung
Aus der Aufgabe des SV NRW, den Schwimmsport einschließlich der
sportlichen Jugend-pflege umfassend zu organisieren und zu pflegen,
ergibt sich die fundamentale Ver-pflichtung, qualifiziertes Personal
in den Vereinen und Verbänden auszubilden. In den Rahmenrichtlinien
des DOSB und des DSV sind die verschiedenen Ausbildungsgänge und
ihre organisatorische und zeitliche Durchführung in ein Gesamtkonzept
eingefügt und den Möglichkeiten ehrenamtlicher und nebenberuflicher
Funktionsträger angepasst. Weiterhin sind Zulassungs- und Prüfungsmodalitäten
sowie die jeweilige Gültigkeitsdauer geregelt. Die Inhalte der verschiedenen
Ausbildungsgänge sind in den Rahmenrichtlinien bundeseinheitlich
festgelegt. Die Organisation und Umsetzung der ersten und zweiten
Qualifizierungsstufe (C- und B-Lizenzen), erfolgt in Nordrhein-Westfalen
durch den SV NRW, gemäß seiner Bildungskonzeption.
Aufteilung der Ausbildung auf Bezirks-
und Verbandslehrgänge
Der SV NRW hat Teile der Ausbildung, wie zum Beispiel die "Grundausbildung
C-Lizenzen / Sportassistent" an die Bezirke delegiert, um einen
wohnortnahen Einstieg in die Quali-fizierung zu ermöglichen.
Nach der Grundausbildung, die von den Bezirken als auch vom Verband
angeboten wird, erfolgt die Spezialausbildung auf Verbandsebene,
die durch die Fachsparten Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport,
Schwimmen, Wasserspringen, Was-serball und Synchronschwimmen angeboten
werden. Darüber hinaus bietet die Schwimm-jugend NRW ebenfalls
Qualifizierungsmaßnahmen an.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Ausbildungen
des SV NRW, bei dem aber aus Gründen der Übersichtlichkeit
eine ganze Reihe existierender Einzelfallregelungen weggelassen
wurden.
1. Beratung
Nachfragen beim SV NRW lohnt also auf jeden Fall, ehe man mit einer
Ausbildung beginnt. Wir beraten Sie gern und umfassend, welche Ausbildung
ihren Wünschen, den Anforderungen des Vereins und Ihrem Zeitbudget
entgegenkommt.
2. Grundausbildung C - Lizenzen (inkl.
Sportassistent)
Der Einstieg in die Lizenzausbildungen im SV NRW ist die "Grundausbildung
C-Lizenzen (inkl. Sportassistent)", die fachlich übergreifend
und als Basisqualifikation für die gesamte Ausbildung zu sehen
ist. Sie ist allerdings n i c h t als separate Einzelqualifikation
zu ver-stehen und kann daher auch nicht verlängert werden.
Die Berechtigung an der Spezialaus-bildung der ersten Qualifizierungsstufe
teilzunehmen gilt, nach erfolgreicher Teilnahme an der Grundausbildung,
nur für die nächsten zwei Jahre. In die Grundausbildung
ist die Aus-bildung zum Sportassistenten integriert.
In dieser ersten Ausbildungsphase werden die Grundlagen gelegt
und ein Überblick über die Inhalte aus den Bereichen Breiten-,
Freizeit- und Gesundheitssport, Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen,
Synchronschwimmen und der außersportlichen Jugendarbeit vermittelt.
Zudem werden hier die Grundlagen der Schwimmanfänger Ausbildung
vermittelt, so dass jede/r Lizenzinhaber/in im SV NRW eine Basisqualifikation
im Bereich "Anfänger-schwimmen" besitzt.
Am Ende der Grundausbildung findet eine Lernerfolgskontrolle statt,
deren Bestehen den/die Teilnehmer/in zur weiteren Lizenzausbildung
berechtigt. Der Ausweis "Sport-assistent/in" kann nach
aktiver Teilnahme an der Grundausbildung ausgestellt werden.
3. Die Lizenzausbildung im SV NRW
Gemäß den Rahmenrichtlinien des DOSB gibt es im Sport
mehrere Lizenzausbildungen. Für den Bereich des SV NRW sind
die im Folgenden aufgeführten Ausbildungen von be-sonderem
Interesse:
Lizenzen der ersten Qualifizierungsstufe
 |
Trainer/in C Breitensport Schwimmen |
 |
Trainer/in C Leistungssport
Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und/oder Wasserspringen |
 |
Jugendleiter/in (JL) |
Lizenzen der zweiten Qualifizierungsstufe
 |
Fachübungsleiter/in B
"Prävention" - Bewegungsraum Wasser (Breitensport) |
 |
Trainer/in B Leistungssport
Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und/oder Wasserspringen
|
Alle Ausbildungen sind in ihrem Stellenwert gleichberechtigt, keine
ist höher oder tiefer an-zusiedeln als die anderen, alle dauern
gleich lang und alle bilden eine Spezialisierung für nur einen
bestimmten Aufgabenbereich. Bei der Ausbildung zum/zur Trainer/in
C und B Leistungssport gibt es im Schwimmsport noch die Aufteilung
in die jeweiligen Fachsparten Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen
und Wasserspringen.
Eine Grafik über den Aufbau der Ausbildung der ersten Qualifizierungsstufe
finden Sie hier:
4. Die "Standards"
Der Umfang aller Lizenzausbildungen auf der ersten Qualifizierungsstufe
beträgt 120 Lerneinheiten (LE), wobei eine Lerneinheit mit
45 Minuten gleich zu setzen ist (120 LE sind also = 90 Stunden).
Alle Lizenzausbildungen fangen mit der "Grundausbildung
C-Lizenzen" (inkl. Sportassistent / 60 LE) an, in der
das Basiswissen vermittelt wird, welches für die Ausbildung
aller Lizenzen im SV NRW wichtig ist. Danach teilt sich die Ausbildung
in die sechs fachspezifischen Teilbereiche (60 LE) TR C Leistungssport
Schwimmen, Wasserspringen, Synchronschwimmen, Wasserball, TR C Breitensport
Schwimmen und die Jugendleiterlizenz, in der die spezifischen
Ausbildungsthemen vermittelt werden. Die Lizenzausbildungen
schließen mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
5. Gültigkeit / Verlängerung
Die Lizenzen der ersten Qualifizierungsstufe
sind zunächst für 4 Jahre gültig
und können durch einen geeigneten Fortbildungslehrgang um jeweils
vier weitere Jahre verlängert werden. Die Fortbildung sollte in
den letzten zwei Jahren der Gültigkeit
einer Lizenz erfolgen. Pro Lehrgang kann allerdings immer nur eine
Lizenz verlängert werden. Weitere detaillierte Infos finden Sie
im "Merkblatt für Lizenzinhaber".
6. Weitere Qualifizierungsstufen
Aufbauend auf manche Lizenzen können Interessierte ihre Kenntnisse
noch erweitern:
 |
im Trainerbereich der Wettkampfsparten
(Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen und Synchronschwimmen)
durch Ausbildungen zum /zur Trainer/in B Leistungssport (SV
NRW) und Trainer/in A Leistungssport (nur DSV). |
 |
im Breiten-, Freizeit und Gesundheitssport durch die Ausbildung
Fachübungsleiter/in B "Prävention -Bewegungsraum Wasser".
|
7. Lizenzverlängerung / neue und "kundenfreundliche"
Regelung
"Zur Verlängerung einer gültigen Lizenz ist der Nachweis von 15
LE Fortbildung notwendig. Ist die Gültigkeit erloschen, sind mindestens
30 LE Fortbildung in den folgenden drei Jahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
nachzuweisen." Dies ist die Kernaussage der Rahmenrichtlinien für
die Ausbildung des Deutschen Schwimm-Verbandes. Laut den Rahmenrichtlinien
ist mit den Fortbildungsnachweisen für alle
Qualifizierungsstufen der Nachweis
über eine gültige Rettungsfähigkeit, einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung
(HLW), einzureichen.
Im SV NRW werden die offiziellen Fortbildungsmaßnahmen durch die
Fachsparten mit Ausnahmen gegenseitig anerkannt. Dies gilt sowohl
für die Lehrgänge der Bezirke als auch für die Maßnahmen des Verbandes.
In den Ausschreibungen der jeweiligen Lehrgänge wird angegeben,
für welche Lizenzen diese Maßnahme als Fortbildung anerkannt wird.
Diese Regelung gilt für die Lizenzen der ersten Qualifizierungsstufe
(Trainer/in C Leistungs- und Breitensport) und für die Jugendleiterlizenz.
Für die Jugendleiterlizenz werden zudem gesondert ausgewiesene Lehrgänge
der Schwimmjugend NRW und anderer Jugendverbände (z. B. Sportjugend
NRW oder DSV-Jugend) angeboten. Für die Anerkennung einer Fortbildung
von anderen Fachsparten, bedarf es einer vorherigen
Absprache mit der Schwimmjugend NRW. Inhaber/innen von B-Lizenzen
müssen gesondert ausgewiesene Fortbildungsmaßnahmen der Fachsparten
zur Verlängerung ihrer Lizenz besuchen. Die Eigenverantwortung
des/der Lizenzinhabers/in für seine/ihre Qualifikation bekommt durch
diese Entscheidung des SV NRW-Ausschusses Lehrwesen eine besondere
Bedeutung. Erstmals kann der/die Inhaber/in einer Lizenz selbst
entscheiden, welche Qualifikationsmaßnahme er/sie persönlich aus
der breiten Palette des Bildungsangebotes des SV NRW für seine/ihre
Vereinsarbeit benötigt.
Weitere Erläuterungen finden Sie auch im "Merkblatt
für Lizenzinhaber".
Was verstehen wir unter Fort- und Weiterbildung
Die Ansprüche an die Qualifikation aller Vereinsmitarbeiter/innen
sowie an die Kursleitungen werden immer größer. Die Erwartungen
der Vereinsmitglieder und anderer Interessenten sind durch attraktive
Angebote der Sportanbieter auf dem Markt hoch gesteckt. Zudem ist
das Fort- und Weiterbildungsangebot - thematisch bezogen - ein sehr
dynamischer Bereich, in dem immer wieder neue Trends und Entwicklungen
Berücksichtigung finden, aber natürlich auch Altbewährtes
seinen Platz hat. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, hat der
Schwimmverband NRW ein breit gefächertes Seminarangebot entwickelt.
All diese Seminarangebote richten sich an Personen, die sich in
einem Spezialgebiet, wie z. B. "Gesundheit-Fitness-Wellness"
oder "Grundausbildung im Bewegungsraum Wasser" ein Grundwissen
aneigneten möchten, um eine qualifizierte Arbeit im Verein
leisten zu können.
Zurzeit dienen folgende Schwerpunkte einer ersten Groborientierung,
die jeweils eine mehr oder weniger große Zahl von verwandten Themengebieten
enthalten:
 |
Grundausbildung "Bewegungsraum
Wasser" |
 |
Gesundheit - Fitness - Wellness |
 |
Management - Organisation -
Führung |
 |
Wettkampfsport |
 |
Kinder und Jugendliche |
Wichtig ist, dass all diese Angebote n i c h t mit einer Lizenz
des DOSB enden, sondern einfach eine thematisch eng begrenzte Qualifizierung
der Teilnehmenden darstellen. Die meisten Angebote umfassen den
Zeitraum eines Tages (Tagesveranstaltung) oder eines Wochenendes
(Wochenendlehrgang). Einige Angebote werden aber auch in davon abweichenden
Formen, z. B. als mehrfolgige Lehrgänge, Wochenlehrgänge oder Wochenteillehrgänge
durchgeführt.
8. Erwerb weiterer Lizenzen
Inhaber/innen einer Lizenz der ersten Qualifizierungsstufe des SV
NRW können eine weitere Lizenz der ersten Qualifizierungsstufe
erlangen, indem Sie die spezifische Ausbildung auf Verbandsebene
mit 60 Lerneinheiten (LE) absolvieren. Interessenten beraten wir
individuell.
Ihr Ansprechpartner für den Erwerb der Lizenz Trainer/in
C Breitensport Schwimmen und für den Erwerb der Lizenz Trainer/in
C Leistungssport sowie Jugendleiter/in ist der Bildungsreferent
und Referent für Breiten- Freizeit- und Gesundheitssport Patrick
Rodriguez Rubio
|