|
Zielgruppe
Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
richten sich an alle Interessierten, besonders an Vereinsmitarbeiter/innen,
Lehrer/innen und Kursleiter/innen. Auch die Teilnahme an Ausbildungs-
und Lizenzlehrgängen steht allen Interessierten offen.
Mindestalter
Das Mindestalter für eine Lehrgangsteilnahme ist - wenn nicht
ausdrücklich anders angegeben - 17 Jahre.
Anmeldeverfahren
Informationen erhalten Sie hier zum Anmeldesystem
und hier zum Anmeldeformular.
Rücktrittregelung
Sollten Sie nicht teilnehmen können, erwarten wir in jedem
Fall Ihre Nachricht. Ein Rücktritt bei Stellung einer Ersatzperson
ist jederzeit möglich.
Ein Rücktritt o h n e Stellung einer Ersatzperson ist nur
bis 8 Wochen vor Beginn des Lehrgangs
möglich und muss schriftlich angezeigt werden. Als Stornogebühr
werden dann 15 Euro pro Person berechnet. Nach dieser Frist kann
die Lehrgangsgebühr nicht mehr zurückgezahlt werden.
Erste Teilnahmegebühr / zweite Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist unter der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung
angegeben. Darin sind in der Regel - falls in der Ausschreibung
nicht anders angegeben - die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
enthalten. Bei vielen Lehrgängen ist eine zweite Lehrgangsgebühr
ausgewiesen. Diese Gebühren sind kostendeckend kalkuliert und
werden dem Personenkreis berechnet, der keine Empfehlung eines dem
Schwimmverband Nordrhein-Westfalen angeschlossenen Vereins nachweisen
kann. Die niedrigeren Teilnahmegebühren sind vom Schwimmverband
NRW bezuschusst und daher ausschließlich für Vereinsmitglieder,
die ihre Mitgliedschaft durch eine Empfehlung auf dem Formblatt
Anmelden leicht gemacht durch einen
Vereinsstempel bestätigen können. Um die Schwimmausbildung
in den Schulen in NRW zu unterstützen, gilt die niedrigere
Lehrgangsgebühr auch für Lehrer/innen, die ihren Schuldienst
durch eine Empfehlung auf dem Formblatt Anmelden
leicht gemacht durch einen Schulstempel bestätigen können.
Arbeitslosen und Hartz IV-Empfängern gewähren wir eine
Ermäßigung von 50% auf alle Lehrgänge. Bitte fügen
Sie einen aktuellen Nachweis - nicht älter als drei Monate
- Ihrer Anmeldung bei. Eine nachträgliche Vorlage können
wir nicht anerkennen.
Lehrgangsdauer
Wochenendlehrgänge
Beginn: Freitags 18.00 Uhr
Ende: Sonntags ca. 14:00 Uhr
Wochenteillehrgänge
Beginn: Montag bzw. Mittwoch 10:30 Uhr
Ende: Mittwoch bzw. Freitag ca. 14:00 Uhr
Einladung
Etwa zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten alle Teilnehmer/innen
eine Einladung mit Anreisehinweis.
Unterbringung
In der Regel erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern. Ein Anspruch
auf Unterbringung im Einzelzimmer besteht nicht.
Lehrgangsdurchführung
Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrgangsleitung bzw.
bestimmte Referent(inn)en besteht nicht.
Teilnehmerzahl
Kommt ein Lehrgang nicht zustande, z. B. mangels Teilnehmer/innen,
wird selbstverständlich keine Abbuchung vorgenommen.
Haftung
Der Schwimmverband NRW übernimmt keinerlei Haftung für
irgendwelche Schäden oder Verluste. Sportunfälle sind
im Rahmen der Unfall-und Haftpflichtversicherung der Sporthilfe
e.V. versichert.
Versicherungsschutz
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind während der Veranstaltung
und auf dem direkten Weg zu oder von der Veranstaltung. für
die der Versicherungsschutz besteht, unfall, kranken- und haftpflichtversichert
im Rahmen des Sporthilfeversicherungsvertrages der Sporthilfe e.
V. des LandesSportBundes NRW. Es gilt das derzeitige gültige
Merkblatt, gültig ab dem 01.01.2008.
Sie können sich über die Versicherungsleistungen auch
online unter www.ARAG-SPORT.de
informieren.
Kritik und Beschwerden
Pannen lassen sich nicht ausschließen, aber der Schwimmverband
NRW nimmt auch gerne Kritik und Beschwerden auf, wenn er dadurch
Vermeidbares ändern kann. Kritische Anregungen werden ausdrücklich
gewünscht.
Einverständnis
Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende entsprechend
dem Datenschutzgesetz von 1990 damit einverstanden, dass seine/ihre
Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzes verarbeitet
und innerhalb des Schwimmverbandes NRW verwendet werden. Diese Regelung
gilt auch für die Versendung von Teilnehmerlisten. Sollte dies
nicht gewünscht sein, ist dies schriftlich mit der Lehrgangsanmeldung
anzuzeigen.
Hinweise
Bitte informieren Sie uns über eventuelle Namens-/Anschriftenänderungen.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie ausreichend
informiert werden und unsere Post Sie erreicht.
Bei der Vielzahl der Anmeldungen bitten wir Sie schon jetzt um
Verständnis, wenn eine Absage erteilt oder lediglich ein Platz
auf der Warteliste zugeordnet wird. Wir bemühen uns jedoch
bis kurz vor Lehrgangsbeginn, möglichst viele Interessierten
eine Teilnahme zu ermöglichen.
|