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Der Schwimmverband NRW führt in der Zeit vom 22. bis 24. März
2002 einen zentralen Lehrgang zur Schiedsrichterausbildung (Gruppe
4) durch. Interessierte Kampfrichter die alle Voraussetzungen gemäß
der Kampfrichterordnung (4.1. KRO) erfüllen, können sich
bei dem Kampfrichterobmann ihres zuständigen Bezirkes
hierzu melden. In Rücksprache mit dem Bezirkskampfrichterobmann
erfolgt dann die Anmeldung durch den Bezirk an den Schwimmverband
NRW. Meldungen die direkt an den Schwimmverband NRW gelangen, können
nicht berücksichtigt werden.
Der Unkostenbeitrag für jeden Teilnehmer beträgt 90,-
€ und ist mit der verbindlichen Anmeldung sowie dem Nachweis
der Ausbildungsvoraussetzungen (Kopie der Kampfrichterlizenz) an
den Bezirkskampfrichterobmann zu richten. Meldeschluss durch die
Bezirke an den Schwimmverband NRW ist der 15. Februar 2002, wobei
die Bezirke einen vor diesem Zeitpunkt liegenden eigenen Meldeschluss
festgelegt haben.
Nach erfolgter Anmeldung beim Schwimmverband NRW erhalten alle
Teilnehmer eine gesonderte Einladung durch den Kampfrichterobmann,
in der Ort, detaillierter Zeitpunkt und Lehrgangsablauf mitgeteilt
werden.
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