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Wiederholt haben wir leider in den letzten Monaten darauf hinweisen
müssen, dass schon wieder eine neue Kürzung der Landesjugendplanmittel
(um rd. 30 %) ansteht. Doch von solch einer generellen Kürzung
seitens des Landes mal abgesehen ist in einem zweiten Schritt entscheidend,
wie die Kürzung im Detail von der Sportjugend NW umgesetzt
wird, wobei aber die Mitglieder der Sportjugend (also auch die Schwimmjugend)
ein Mitspracherecht haben.
Ganz wie bei Vereinsversammlungen gibt es dafür - je nachdem,
was anliegt - die Jugendhauptausschusssitzung oder die Jugendvollversammlung.
Dieses Mal wurde die Entscheidung im Rahmen einer Jugendhauptausschusssitzung
am 26.02. getroffen. Nachfolgend die Erläuterung einiger Ergebnisse,
soweit sie die Vereine betreffen:
Sachmittel
Beim Gesamtzuschuss für die sog. Sachmittel (Lehrgänge
plus Ferienmaßnahmen) erfährt die Schwimmjugend eine
Kürzung von 56.000 Euro auf 50.000 Euro. Dies für sich
allein wäre nicht so schlimm, denn es ist ja eine noch moderate
Kürzung. Allerdings werden wir mit Sicherheit nicht umhin können,
spätestens ab 2005 die Lehrgangsgebühren für unsere
Lehrgänge etwas anzuheben.
Lehrgänge
Generell gibt es eine stärkere Vorgabe, welche Lehrgänge
durch die o.g. Mittel überhaupt noch bezuschusst werden. Momentan
sind wir optimistisch, dass alle von uns für 2004 angebotenen
Lehrgänge die Kriterien erfüllen, doch werden wir für
die Zukunft mit gewissen Einschränkungen leben müssen.
Ferienmaßnahmen
Dieser Punkt ist sicher für unsere Vereine besonders interessant.
Es gibt nun eine Soll-Vorschrift, dass nur noch ein Drittel
der Sachmittel für Ferienmaßnahmen ausgegeben werden
darf. Bei den o.g. 50.000 Euro wären dies also rd. 17.000 Euro.
Für 2003 haben wir aber beinahe das Doppelte an Zuschüssen
für die Vereine weiter geleitet.
Hier würde es also bei Beachtung der Vorschrift schon ziemlich
eng werden. Weiterhin gibt es aber seit 2002 noch eine weitere Vorgabe
seitens des Landesjugendplans, die uns das Leben schwer macht: pro
Tag und Teilnehmer müssen mindestens 2,50 Euro bezuschusst
werden (max. 5 Euro) und dieses müssen wir dem beantragenden
Verein im Rahmen eines Bewilligungsbescheides schon vor der Maßnahme
garantieren.
Warum ist das so problematisch?
Bisher war unsere Praxis die, dass wir im Rahmen einer Gesamtsolidarität
allen antragstellenden Vereinen pro Tag und Teilnehmer (=Teilnehmertag)
exakt den selben Zuschuss gegeben haben. Die Höhe des Zuschusses
konnte natürlich erst nach Abschluss aller Maßnahmen
(= Gesamtzahl aller Teilnehmertage) ermittelt und in ein Verhältnis
zur zur Verfügung stehenden Gesamtzuschusssumme gesetzt werden.
Bei - z. B. - 24.000 Euro Gesamtzuschusssumme und 8.000 Teilnehmertagen
wären also pro Tag und Teilnehmer 3 Euro gezahlt worden.
Nunmehr sollen wir aber im voraus die Mindestbezuschussung von
2,50 Euro pro Teilnehmertag garantieren, ohne zu wissen, wie viele
Teilnehmertage am Ende heraus kommen und das bei einer Deckelung
der Zuschusssumme auf rd. 17.000 Euro (= 30% der Gesamtzuwendung
für Sachkosten).
Für 2003 hatten wir eine Gesamtzahl an Teilnehmertagen von
knapp 9.000 und konnten bei einer zur Verfügung stehenden Zuschusssumme
von rd. 33.000 Euro pro Tag und Teilnehmer 3,70 Euro auszahlen.
Wie würde das nun bei gleicher Gesamtzahl an Teilnehmertagen
für 2004 aussehen:
9.000 x 2,50 Euro (Mindestzuschuss) ergibt 22.500 Euro, die wir
den Vereinen garantieren müssten - wir hätten aber nur
rd. 17.000 Euro zur Verfügung. Die Differenz müsste die
Schwimmjugend aus "eigener Tasche", also aus Verbandsmitteln,
zahlen, was wir einfach nicht haben.
Also bliebe nur eine Änderung des Vergabesystems nach dem
Motto: er werden nur so lange Anträge auf Zuschuss von Ferienmaßnahmen
berücksichtigt, wie Geld vorhanden ist: ca. ein Drittel aller
Anträge müsste deshalb abgewiesen werden.
Wenn man dann noch bedenkt, dass wir von den 50.000 Euro Gesamtzuschuss
somit rd. 33.000 Euro für Lehrgänge ausgeben müssten,
in 2003 (von den dort noch 56.000 Euro) aber nur 23.000 Euro ausgegeben
haben, müssten wir also für 2004 einerseits rd. 10.000
Euro an die Sportjugend zurück geben und könnten andererseits
ein Drittel aller Ferienmaßnahmen nicht bezuschussen.
Heiliger Bürokratius!!! Warum
lässt man die Verbände in Zeiten knapper werdender Mittel
nicht wenigstens das verbleibende Geld so ausgeben wie es der Verbandsrealität
entspricht? Stattdessen immer mehr Vorschriften und Einschränkungen
- offenbar umgekehrt proportional zu den Kürzungen.
Wir haben uns daher sehr engagiert dafür eingesetzt, dass
wir im Rahmen der 50.000 Euro Gesamtzuschuss mehr als 30 % für
Ferienmaßnahmen ausgeben dürfen und somit möglichst
a l l e n Antragstellern einen Zuschuss gewähren können.
Wie ganz oben geschrieben, handelt es sich bei den 30 % z. Zt. noch
um eine Soll-Vorschrift und so werden wir nun versuchen, eine entsprechende
Ausweitung der Mittel für Ferienmaßnahmen zu erreichen.
Ob das aber in Zukunft noch so klappen wird, ist mehr als fraglich,
denn offensichtlich will die Landesregierung über kurz oder
lang die Bezuschussung von Ferienmaßnahmen ganz abschaffen.
Warten wir es mal ab.
Fazit
Auch wenn zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes noch nicht ganz
klar ist, wie viel Zuschussmittel wir für Ferienmaßnahmen
verwenden dürfen, so ist doch vorsichtiger Optimismus angesagt,
was das Jahr 2004 angeht. Mindestens 2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
sollten drin sein - und das für a l l e beantragten Maßnahmen.
Für 2005 wäre aber jede Spekulation unseriös.
Zusatzinfos
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Die Bedingungen, unter denen man einen Zuschuss für
Ferienmaßnahmen erhalten kann, sind auf den Jugendseiten
unter der Rubrik "Zuschüsse" zu finden.
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Fragen werden aber natürlich auch nach wie
vor vom Jugendsekretariat telefonisch oder schriftlich beantwortet,
vorzugsweise von Frau
Wenzel oder Robert
Collette (gemeinsame Telefonnummer: 0203 / 73 81 635; vormittags). |
Bernd Koch
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