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Schwimmen, 27./24.03.09, von Tjark Schroeder
Update — Erläuterung zu den neuen FINA-Regeln betreffend Schwimmanzüge
Aufgrund von verschiedenen Nachfragen und Diskussionen über die nachstehenden Erläuterungen wird zur Klarstellung folgende Modifizierung veröffentlicht, die die veröffentlichte Erläuterung ersetzt. Zu der Anzugfrage beim Freiwasserschwimmen (Open Water) wird derzeitig eine Klärung herbeigeführt. Bitte entsprechende amtliche Veröffentlichungen beachten.

Der Weltschwimmverband FINA hat seiner Bürositzung vom 12. bis 14. März 2009 in Dubai neue Regeln betreffend Schwimmanzüge erlassen.

In der so genannten Dubai Charta wurden die neuen Anforderungen und Bestimmungen für die Zulassung neuer Anzüge festgehalten. Material, Dicke, Auftrieb, Schnitt und der Ablauf des Verfahrens wurden neu definiert.

Alle bestehenden und neuen Anzüge werden im Auftrag der FINA an der ETH Lausanne (Schweiz) geprüft. Sie müssen den neuen Kriterien entsprechen. Der Prozess für diese Zu-lassungsverfahren läuft. Die Fina bereitet eine Liste der zugelassenen Anzüge vor, die auf der Homepage der Fina veröffentlicht wird.

Für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes gilt ab sofort, dass ein Schwimmer bei allen Schwimmwettkämpfen nur einen Schwimmanzug benutzen darf.

Der Schwimmanzug kann aus einem oder zwei Teilen (Ober- und Unterteil) bestehen mit einer Materialstärke von maximal 1 mm. Dieser muss der Körperform folgen und dabei Nacken, Schultern und Fußknöchel unbedeckt lassen, wobei die Verwendung unterschiedli-cher Materialien nicht zur Bildung von Luftpolstern führen darf. Die Auftriebskraft des Schwimmanzugs ist auf 1 Newton (100 g) begrenzt.

Damit ist das Tragen von zwei oder mehr Anzügen übereinander, einer normalen Badehose, eines Slips und/oder eines Bikiniober- oder Unterteils unter dem Schwimmanzug nicht erlaubt.

Das gleiche gilt für Maßanfertigungen oder Änderungen für den einzelnen Schwimmer im Vergleich zu zugelassenen Modellen sowie Systeme, welche eine externe Stimulation oder sonstige vorteilhafte Wirkung herbeiführen (z. B. Schmerzlinderung, elektrische Stimulation oder Freisetzung chem. oder med. Stoffe).

Zusätzliche Gegenstände, (wie z. B. Arm- oder Beinbänder) sind nicht Teile eines Schwimm-anzugs.

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen durchgeführt werden.

Oldenburg, 26. März 2009
DSV - Fachsparte Schwimmen
Tjark Schroeder
Vorsitzender

 
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2009 •  webmaster@swimpool.de