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Schwimmen, 27./24.03.09,
von Tjark Schroeder
Aufgrund von verschiedenen Nachfragen und Diskussionen über die
nachstehenden Erläuterungen wird zur Klarstellung folgende Modifizierung
veröffentlicht, die die veröffentlichte Erläuterung ersetzt. Zu
der Anzugfrage beim Freiwasserschwimmen (Open Water) wird derzeitig
eine Klärung herbeigeführt. Bitte entsprechende amtliche Veröffentlichungen
beachten.
Der Weltschwimmverband FINA hat seiner Bürositzung vom 12.
bis 14. März 2009 in Dubai neue Regeln betreffend Schwimmanzüge
erlassen.
In der so genannten Dubai Charta
wurden die neuen Anforderungen und Bestimmungen für die Zulassung
neuer Anzüge festgehalten. Material, Dicke, Auftrieb, Schnitt
und der Ablauf des Verfahrens wurden neu definiert.
Alle bestehenden und neuen Anzüge werden im Auftrag der FINA
an der ETH Lausanne (Schweiz) geprüft. Sie müssen den
neuen Kriterien entsprechen. Der Prozess für diese Zu-lassungsverfahren
läuft. Die Fina bereitet eine Liste der zugelassenen Anzüge
vor, die auf der Homepage der Fina veröffentlicht wird.
Für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes gilt
ab sofort, dass ein Schwimmer bei allen Schwimmwettkämpfen
nur einen Schwimmanzug benutzen
darf.
Der Schwimmanzug kann aus einem oder zwei Teilen (Ober- und Unterteil)
bestehen mit einer Materialstärke von maximal 1 mm. Dieser
muss der Körperform folgen und dabei
Nacken, Schultern und Fußknöchel unbedeckt lassen,
wobei die Verwendung unterschiedli-cher Materialien nicht zur Bildung
von Luftpolstern führen darf. Die Auftriebskraft des Schwimmanzugs
ist auf 1 Newton (100 g) begrenzt.
Damit ist das Tragen von zwei oder mehr Anzügen
übereinander, einer normalen Badehose, eines Slips und/oder
eines Bikiniober- oder Unterteils unter dem Schwimmanzug nicht erlaubt.
Das gleiche gilt für Maßanfertigungen oder Änderungen
für den einzelnen Schwimmer im Vergleich zu zugelassenen Modellen
sowie Systeme, welche eine externe Stimulation oder sonstige vorteilhafte
Wirkung herbeiführen (z. B. Schmerzlinderung, elektrische Stimulation
oder Freisetzung chem. oder med. Stoffe).
Zusätzliche Gegenstände, (wie z. B. Arm- oder Beinbänder)
sind nicht Teile eines Schwimm-anzugs.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen
durchgeführt werden.
Oldenburg, 26. März 2009
DSV - Fachsparte Schwimmen
Tjark Schroeder
Vorsitzender
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