1. Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen kann
Mitgliedern von Schwimmvereinen und -abteilungen für ihre
besonderen Verdienste um die Förderung des Schwimmsports
- in Ausnahmefällen auch Nichtmitgliedern - folgende Auszeichnungen
verleihen:
Silberne Ehrennadel
Goldene Ehrennadel
Silberne Ehrenplakette
Goldene Ehrenplakette
Bei der Verleihung sind die Verdienste zu
gewichten.
2. Schwimmern (§ 3 Wettkampfbestimmungen)
kann für besondere sportliche Erfolge die Silberne und Goldene
Sportehrennadel verliehen werden (siehe
Kriterien für Sportlerehrungen).
3. Antragsberechtigt sind Präsidiumsmitglieder,
Ehrenmitglieder, Bezirksvorstände und Mitgliedsvereine. Anträge
von Vereinen sind über die Bezirksvorstände
an das Präsidium zu richten. Die
Anträge sind schriftlich zu stellen und zu begründen.
4. Über die Verleihung der Silbernen
Ehrennadel bzw. der Silbernen Sportehrennadel entscheidet der
Präsident, über die Verleihung der übrigen Auszeichnungen
entscheidet das Präsidium.
Duisburg, 29. September 1999

Das Antragsformular für eine Ehrung kann hier heruntergeladen
werden. Download Antragsformular
(PDF-Datei, 18 kb, 1 Seite)
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